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Der Stiftungsrat verfolgt im Rahmen des Stiftungszwecks die in der Präambel der Stiftungsverfassung geäußerte Absicht, dem öffentlichen Wohl zu dienen. |
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Für die Beantragung von Stiftungsmitteln ist eine schriftliche Voranfrage auf maximal zwei Seiten erforderlich, in der das Vorhaben und seine Finanzierung kurz zusammengefasst werden. |
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Der Bezug zu den Grundsätzen der Stiftung soll verdeutlicht werden. |
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Der Stiftungsvorstand prüft die Anfrage und teilt bis Juni des jeweiligen Jahres mit, ob das Vorhaben dem Stiftungsrat zur Förderung vorgelegt wird. |
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Die Stiftung fördert nur zeitlich begrenzte Vorhaben. |
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Die Ergebnisse der Förderung dürfen von der Stiftung veröffentlicht werden, um der Allgemeinheit ein Bild von der Arbeit der Stiftung zu geben. |
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Die Ablehnung erfolgt ohne Begründung. |
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Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. |