Baugesuch für die Erweiterung des Pflegestifts eingereicht
Geschäftsführer Matthias Rebel übergibt Bürgermeister Zimmermann (links) das Baugesuch

Das Pflegestift wird erweitert

Vorstand, Verwaltungsrat und Mitgliederversammlung des Graf-Pückler-Heim e.V. haben sich im vergangenen Jahr für eine Erweiterung durch Anbauten an drei Stellen des Pflegestiftes entschieden. Die Platzzahl soll auf 60 Pflegeplätze in Einzelzimmern erhöht werden. So ist eine Aufteilung in 15-er Gruppen auf zwei Stockwerken möglich. Die Art und Weise der Anbauten wurde intensiv mit dem Personal in Workshops besprochen und geplant. Im Vorfeld wurden auch Fachbehörden eingebunden. Das Architekturbüro Philipp Architekten GmbH hat die Überlegungen in einer Planung umgesetzt, die dem gesamten Pflegestift mehr Lebensqualität und Attraktivität geben soll, damit alle Bewohner von der Erweiterung profitieren können. Dem Heimbeirat wurden diese Planungen dargestellt und erläutert. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf voraussichtlich rund 3,5 Mio EUR. Mit der Realisierung dieser Maßnahme widmet sich der Graf-Pückler-Heim e.V. in Gaildorf einer kommunalen Pflichtaufgabe der sozialen Daseinsvorsorge.
Das Pflegestift hat derzeit 50 Plätze, die sich auf zwei Wohnbereiche mit jeweils 25 Bewohnern aufteilen. Aufgrund früherer Förderbestimmungen für den Neubau gibt es momentan sechs Doppelzimmer. Eine Erfüllung der Vorschriften der Landesheimbauverordnung ist in diesen wesentlichen Punkten daher nur durch einen Neubau oder einen Anbau möglich. Das Pflegestift befindet sich in einem sehr guten Zustand und die Baukosten sind nach 22 Jahren Betrieb auch noch nicht refinanziert.
Beim Pflegestift ergab sich dennoch aufgrund der Bestimmungen insbesondere in zwei wesentlichen Punkten ein baulicher Änderungsbedarf: Es dürfen zukünftig nur noch Einzelzimmer angeboten werden und die Größe einer Wohngruppe soll nicht mehr als 15 Personen betragen. Darüber hinaus benötigt jede Wohngruppe eigene gemeinschaftliche Bereiche.
Zur Erfüllung dieser Vorschriften war für bestehende Einrichtungen eine Übergangsfrist von 10 Jahren vorgesehen, für „jüngere“ Einrichtungen wurde die Übergangsfrist nach dem Datum der Inbetriebnahme bis maximal auf 25 Jahre verlängert. Beim Pflegestift des Graf-Pückler-Heim e.V. wurde von der Heimaufsicht des Landratsamtes Schwäbisch Hall eine Übergangsfrist bis zum Frühjahr 2024 bewilligt, weil die Inbetriebnahme am 01.04.1999 erfolgte.
Die Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) legt als Grundsätze für die Bau- und Raumgestaltung von Heimen fest, dass diese sich vorrangig an den Zielen der Erhaltung von Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität der betreuten Personen zu orientieren haben (§ 1 Abs. 1 S. 1). Sie definiert Heime als Wohnraum, der individuelle und gemeinschaftliche Bereiche umfasst (§ 1 Abs. 2 S. 1 und 2).
Die LHeimBauVO trat 2009 in Kraft und stellt im Vergleich zur vorhergehenden Verordnung deutlich höhere Ansprüche an die bauliche Gestaltung von Heimen. Es wurde klar, dass vor 2009 erbaute Heime in der Regel den Vorschriften nicht entsprechen.