Verwendungszweck der Einnahmen

Das eingebrachte Stiftungskapital beträgt 9,2 Mio EUR. Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel ist der Stiftungsrat der Graf von Pückler und Limpurg’schen Wohltätigkeitsstiftung.

Die Stiftung verwendet die Einnahmen satzungsgemäß inbesondere für folgende Zwecke in Baden-Württemberg:

  • Förderung und Unterstützung des Graf-Pückler-Heim e.V. sowie weiteren gemeinnützigen Einrichtungen im Bereich der Diakonie.
  • Förderung und Unterstützung der evangelisch-kirchlichen Arbeit.
  • Förderung der Erziehung und Ausbildung bedürftiger Kinder und Jugendlicher evangelischen Bekenntnisses.