Spenden an den Graf-Pückler-Heim e.V.

Sie wollen unsere Arbeit mit alten und pflegebedürftigen Menschen finanziell unterstützen? Wir freuen uns darüber, erteilen Ihnen gerne auch eine Spendenbescheinigung und geben Ihnen hier unsere Kontoverbindungen weiter:

Sie können in jedem Kalenderjahr bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens spenden und diesen Betrag als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Sparkasse Gaildorf
BIC SOLADES1SHA
IBAN DE53622500300006403106

VR Bank Schwäbisch Hall eG
BIC GENODES1SHA
IBAN DE81622901100644460008

Spenden an die Graf-Pückler-Stiftung

Wenn Sie unsere Stiftung finanziell unterstützen möchten, können Sie dies auf zweierlei Weise tun:

Entweder Sie spenden ganz normal einen Geldbetrag, der unsere laufenden Aufgaben unterstützt und für den Sie ab 50 EUR eine Spendenbescheinigung erhalten. Oder Sie möchten uns einen Geldbetrag als Zustiftung spenden. Dieser Betrag wird dann dem Stiftungskapital zugeführt und somit erhalten. Aus diesem Kapital dürfen nur die Erträge (z.B. Zinsen oder Dividenden) für die Aufgaben der Stiftung verwendet werden. Das Stiftungsvermögen selbst muss erhalten bleiben.

Sie können in jedem Kalenderjahr bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens spenden und diesen Betrag als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist zusätzlich zum oben genannten Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.

Sparkasse Gaildorf
BIC SOLADES1SHA
IBAN DE03622500300006400611

VR Bank Schwäbisch Hall eG
BIC GENODES1SHA
IBAN DE18622901100650082001

Castell-Bank
BIC FUCEDE77XXX
IBAN DE48790300010005001042