Unsere Förderungsgrundsätze

  • Der Stiftungsrat verfolgt im Rahmen des Stiftungszwecks die in der Präambel der Stiftungsverfassung geäußerte Absicht, dem öffentlichen Wohl zu dienen.
  • Für die Beantragung von Stiftungsmitteln ist eine schriftliche Voranfrage auf maximal zwei Seiten erforderlich, in der das Vorhaben und seine Finanzierung kurz zusammengefasst werden.
  • Der Bezug zu den Grundsätzen der Stiftung soll verdeutlicht werden.
  • Der Stiftungsvorstand prüft die Anfrage und teilt bis Juni des jeweiligen Jahres mit, ob das Vorhaben dem Stiftungsrat zur Förderung vorgelegt wird.
  • Die Stiftung fördert nur zeitlich begrenzte Vorhaben.
  • Die Ergebnisse der Förderung dürfen von der Stiftung veröffentlicht werden, um der Allgemeinheit ein Bild von der Arbeit der Stiftung zu geben.
  • Die Ablehnung erfolgt ohne Begründung.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.