Unsere Förderungsgrundsätze
- Der Stiftungsrat verfolgt im Rahmen des Stiftungszwecks die in der Präambel der Stiftungsverfassung geäußerte Absicht, dem öffentlichen Wohl zu dienen.
Für die Beantragung von Stiftungsmitteln ist eine schriftliche Anfrage auf maximal zwei Seiten erforderlich, in der das Vorhaben und seine Finanzierung kurz zusammengefasst werden.
Laden Sie sich dazu das Informationsblatt für Antragsteller herunter und strukturieren Sie Ihre Anfrage nach den dort aufgeführten Kriterien. Der Antrag muss bis Mitte April des jeweiligen Jahres bei der Stiftungsverwaltung eingegangen sein.
Der Bezug zu den Grundsätzen der Stiftung soll verdeutlicht werden.
Der Stiftungsvorstand prüft die Anfrage und teilt bis Juni des jeweiligen Jahres mit, ob das Vorhaben dem Stiftungsrat zur Förderung vorgelegt wird.
- Die Stiftung fördert nur zeitlich begrenzte Vorhaben.
- Die Ergebnisse der Förderung dürfen von der Stiftung veröffentlicht werden, um der Allgemeinheit ein Bild von der Arbeit der Stiftung zu geben.
- Die Ablehnung erfolgt ohne Begründung.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.