„Was ist der Unterschied zwischen dem Gräfin-Adele-Haus und dem Graf-Gottfried-Stift?“

Das Angebot im Gräfin-Adele-Haus richtet sich an Seniorinnen und Senioren, die sich noch vollkommen selbst versorgen, im Notfall aber auf Hilfe zurückgreifen möchten.

Das Angebot des Graf-Gottfried-Stift richtet sich an Seniorinnen und Senioren, die Wert auf eine gute Begleitung durch Vertrauenspersonen im Haus legen. Wo die eigene Selbständigkeit des Einzelnen im Alltag eingeschränkt sein sollte, kann Hilfe in Anspruch genommen werden. Durch das gemeinsame Mittagessen und verschiedene Programmangebote wird miteinander Gemeinschaft gelebt.

„Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?“

Der Umzug in das Gräfin-Adele-Haus sollte bis zum 80. Lebensjahr erfolgen, ohne dass bereits ein Pflegegrad vorliegt. Für die Bewohner des Gräfin-Adele-Haus ist es von Vorteil, wenn die Familie und/ oder vertraute Personen hier in der Umgebung wohnen, damit diese den Bewohner unterstützen können.

Im Graf-Gottfried-Stift gibt es keine Altersvorgabe, jedoch sollte beim Einzug höchstens der Pflegegrad 1 vorliegen.

„Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Umzug?“

  • Wenn ich im Alter gut versorgt und begleitet sein möchte
  • Wenn die vertraute Umgebung zur „Belastung“ wird bzw. vertraute Bezugspersonen immer mehr fehlen.
  • Idealerweise kann man den Umzug noch selbst gut planen und sich vor Ort einrichten. Dadurch wird verhindert, dass die neuen Gegebenheiten als Belastung angesehen werden.

„Wenn ich mich heute auf Ihre Warteliste setzen lassen, wie lange muss ich warten, bis eine Wohnung für mich frei ist?“

Erfahrungsgemäß dauert es mindestens zwei Jahre, bis wir Ihnen eine Wohnung anbieten können. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, wann ein Einzug möglich ist und ob die Wohnform auch dann noch die Richtige ist.

„Wenn ich eine Wohnung angeboten bekomme und absage, wie lange muss ich warten, bis Sie sich wieder bei mir melden?“

Das kommt auf Ihre Wünsche an, sollten Sie uns mitteilen, dass Sie erst in einem Jahr einziehen möchten, werden wir uns auch erst in diesem Zeitraum wieder melden. Wenn Sie uns zu verstehen geben, dass diese Wohnung für Sie unpassend ist, so werden wir Sie bei der nächsten freien Wohnung kontaktieren. Sie haben die Möglichkeit, zweimal ein Angebot abzulehnen. Hierbei werden sie in unserer Warteliste „weiter nach hinten rutschen“.

„Kann ich meine Waschmaschine in der Wohnung aufstellen?“

Im Gräfin-Adele-Haus ist das Aufstellen einer Waschmaschine im Bad möglich. Im Graf-Gottfried-Stift ist das Aufstellen einer Waschmaschine nicht möglich. Es gibt aber die Möglichkeit, die Wäsche im UG oder im 2. OG in einem Waschraum zu waschen. Alternativ können Sie Ihre Wäsche auch in unserer hauseigenen Wäscherei waschen lassen.

„Kann ich das Mittagessen Graf-Gottfried-Stifts im Vertrag ausschließen?“

Das Mittagessen im Speisesaal des Graf-Gottfried-Stifts ist Teil unseres Wohnkonzepts. Für unsere Bewohner ist es eine Bereicherung, da man sich trifft, Gemeinschaft lebt und Kontakte pflegt.

Zudem werden bei dieser Gelegenheit wichtige Informationen vonseiten der Heimleitung weitergegeben. Sollte ein Bewohner nicht erscheinen, sehen unsere Mitarbeitenden nach der betroffenen Person. Somit wird direkt Hilfe gewährleistet, falls es dem Bewohner nicht gut gehen sollte.

„Gehört ein Keller zur Wohnung?“

Im Gräfin-Adele-Haus ist in Ihrem Mietvertrag ein Kellerabteil (Abstellraum) mit inbegriffen. Diesen können Sie gerne in Anspruch nehmen. Im Graf-Gottfried-Stift ist es, je nach Verfügbarkeit, möglich einen Kellerraum zu bekommen.

„Kann ich einen festen Garagen- bzw. Stellplatz für mein Auto haben?“

Wir bieten Ihnen gerne einen unserer Garagen- / Stellplätze an. Allerdings ist auch hier nur eine begrenzte Anzahl vorhanden. Im Falle, dass bei Ihrem Einzug kein Platz verfügbar ist, werden wir Ihre Wünsche notieren und Ihnen den nächstmöglichen Platz anbieten.

Was kostet mich das Ganze?“

Die monatlichen Gesamtkosten für die „Warmmiete“   einer Wohnung im Gräfin-Adele-Haus liegen für eine Person bei derzeit ca. 800,- EUR ( die „Warmmiete“ liegt bei zwei Personen insgesamt bei ca. 900,- EUR).

Die monatlichen Gesamtkosten im Graf-Gottfried-Stift liegen je nach Größe des Appartements derzeit bei Einzelpersonen zwischen 1100 € und 1400 €. Bei Paaren betragen die Kosten zwischen 1700 € und 1900 €. In diesen Kosten sind die Miete, die Nebenkosten, die Betriebskosten, die Betreuungskosten sowie die Kosten für das tägliche Mittagessen enthalten.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular auf unserer Homepage hier unten oder schreiben Sie uns eine Mail an info@graf-pueckler.de.

Hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten und wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!